Die Römisch-Katholische Landeskirche hat ein neues Lohnreglement erarbeitet und daher auch Empfehlungen zu Anstellungsvertrag, Stellenbeschreibung und Lohn der Kirchenmusiker/Kirchenmusikerinnen angepasst.
Im nachfolgenden Dokument (das ebenfalls auf der Webseite der Römisch-Katholischen Landeskirche (Dokumentensammlung – Kirchenmusik) zu finden ist) kann nachgelesen werden, wie man ein Teilpensum in Prozent (Seite 14-17) oder eine Einzelentschädigung (ab Seite 18) mit Hilfe des Berechnungstools ausrechnet.
Berechnungstool gültig ab 01.01.2024
Wir lassen vorläufig auch die Lohnskalen 2018, welche bis zur Änderung des heute gültigen Lohnreglements jeweils von der Landeskirche herausgegeben wurden, publiziert.
Grundsätzlich befürworten wir eine prozentuale Anstellung, welche mit dem neuen und alten Lohnreglement einfach berechnet werden kann.